Kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung - Ihr Schadenersatzanspruch für Ihren Diesel: Audi, Daimler, BMW, Porsche, Seat, Skoda, Opel, Volkswagen
Sie sind Eigentümer oder Halter eines Dieselfahrzeugs der Marken Audi, Daimler, BMW, Porsche, Seat, Skoda, Opel oder Volkswagen. Dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, gegeben. Die Kanzlei Medi:res prüft für Sie unverbindlich, kostenfrei und zügig, ob auch Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist.
Denn was die wenigsten Verbraucherinnen und Verbraucher wissen: Je länger Sie mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Ihren Autohersteller warten, umso geringer wird Ihr Schadenersatz.
Verbraucherfreundliches Urteil des BGHMit Urteil vom 25.05.2020 (VI ZR 252/19) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher gegen Autohersteller einen Anspruch auf Schadenersatz wegen sittenwidriger Täuschung im Rahmen des Dieselskandals haben.
Doch sie müssen sich einen Nutzungswertersatz anrechnen lassen. D.h., Ihr Schadenersatz fällt mit jedem gefahrenen Kilometer geringer aus. Das Oberlandesgericht Hamburg hat jedoch entschieden, dass Sie den Wettlauf gegen die Zeit (jeden gefahrenen Fahrtkilometer) stoppen können, indem Sie den Autohersteller in Annahmeverzug setzen. Daher: Schnell sein lohnt sich. Die Kanzlei Medi:res setzt Ihren Autohersteller zügig in Annahmeverzug und setzt Ihre Ansprüche auf Schadenersatz durch. Fahren Sie nicht mehr länger zum Vorteil Ihres Autoherstellers mit Ihrem Pkw, sondern setzen Sie zügig Ihren Schadenersatzanspruch gegen Ihren Autohersteller durch.
Verjährung der Schadenersatzansprüche: Kann ich Ansprüche noch anmelden?
Grundsätzlich verjähren Ansprüche auf Schadenersatz nach drei Jahren ab Jahresende. Soweit es um die Motortypen EA 288 und EA 897 des Volkswagen-Konzerns geht, ist Verjährung ohnehin noch nicht eingetreten. Das gleiche gilt für die Motoren anderer Autohersteller. Die Betroffenheit von der Abgasmanipulation für den Motortyp EA 189 wurde im September 2015 bekannt. Eigentlich wäre also längst Verjährung eingetreten. Doch ein wegweisendes Urteil des Landgericht Trier vom 19.09.2019 (5 O 417/18) stellt Kar, dass die Verjährungsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage für die vom Abgasskandal Betroffenen möglich ist. Dies ist nach Ansicht des Landgericht Trier erst mit einer höchstrichterlichen Klärung der Fall. Damit beginnt der Lauf der Verjährung erst zum 25.05.2020. Verjährung tritt danach erst am 31.12.2023 ein. Doch solange zu warten ist riskant: Zum einen können Sie ggf. auch noch Gewährleistungsansprüche gegen Ihren Verkäufer (Verjährungsfrist hier nur zwei Jahre ab Eigentumserwerb) geltend machen. Zum anderen liegt Ihnen die zehnjährige absolute Verjährungsfrist im Nacken. Ansprüche für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung im Jahre 2010 und 2011 sollten daher momentan äußerst zügigst angemeldet werden.
Ihr Weg zum Diesel-Schadenersatz:
oder: 0172.7576687 (täglich von 7-21 Uhr, auch am Wochenende)
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Senden Sie einfach eine kurze Nachricht, wenn möglich mit Ihren Fahrzeugdaten. Ein Anwalt meldet sich umgehend bei Ihnen.
Kostenfreie Erstprüfung
Um Ihnen eine Entscheidung für oder gegen eine Mandatierungen ohne großen Aufwand und ohne Vorabkosten zu ermöglichen, bietet Ihnen die Kanzlei Medi:res eine garantiert kostenfreie Erstprüfung an.

Rechte durchsetzen
Dieselskandal
Über 11 Millionen Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns sind vom Dieselabgasskandal betroffen. Rechnet man die Fahrzeuge anderer Hersteller wie Daimler, Audi, Porsche und BMW hinzu, sind es weitaus mehr als doppelt so viele Fahrzeuge.
Rückabwicklung
Je früher Sie die Autohersteller in Verzug setzen, desto höher fällt Ihr Schadenersatz aus. Die Kanzlei Medi:res berät Sie gerne und prüft unverbindlich, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und welche Ansprüche Ihnen zustehen.
